KIRCHBERG & COLL. Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notar in Bocholt

Fachanwaltschaft

Voraussetzungen für einen Fachanwaltstitel


Der Titel wird verliehen, wenn:


  • besondere theoretische Kenntnisse und
  • besondere praktische Kenntnisse


nachgewiesen werden.


Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse wird nachgewiesen durch die Teilnahme an einem auf den Erwerb der jeweiligen Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst und in dem schriftliche Prüfungen erfolgreich absolviert werden.


Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen wird nachgewiesen, wenn der Kollege innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung:


  • im Erbrecht über 80 Fälle aus dem Fachgebiet Erbrecht selbständig bearbeitet hat
  • im Familienrecht über 120 Fälle aus dem Fachgebiet des Familienrechts selbständig bearbeitet hat.


Wer eine solche Fachanwaltsbezeichnung führt, muss darüber hinaus nachweisen, dass er auf diesem Rechtsgebiet jährlich an Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 15 Zeitstunden teilgenommen hat.

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