Familienrecht
Im Bereich des Familienrechts stehen wir Ihnen im Falle von Trennungs- und Scheidungsabsichten beratend zur Seite. Wir übernehmen Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
Zur Entwicklung der für Sie optimalen Strategie kontaktieren Sie uns bereits bei Trennungs- oder Scheidungsabsicht. Wir helfen Ihnen bei Fragen zum Trennungs- und Ehegattentrennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn und Versorgungsausgleich.
Das Familienrecht überschneidet sich häufig mit anderen Rechtsgebieten, u.a. dem Erbrecht. Durch unsere fachliche Expertise auf diesen Rechtsgebieten können wir eine umfassende Beratung und Vertretung zum Vorteil unserer Mandanten leisten.
Bei der Verhandlung von Scheidungsfolgenvereinbarungen, Aufteilung des Vermögens und Immobilienauseinandersetzung stehen wir mit unserer Erfahrung an Ihrer Seite.
Über die anfallenden Kosten sprechen wir im Vorfeld, um Ihnen größtmögliche Planungssicherheit zu bieten.
Ihre Ansprechpartner:
Fachanwalt für Familien- und Erbrecht Andreas Kirchberg
Rechtsanwältin Heinke Ihorst