Immobilien- und Grundstücksrecht
Das Immobilienrecht umfasst sämtliche auf das Haus, die Wohnung oder das Grundstück bezogenen dinglichen Rechte.
Rechte an Grundstücken und Gebäuden, wie z.B. das Vorkaufsrecht oder der Nießbrauch, können hier eine große Rolle spielen. Darüber hinaus können Rechte am Grundstück als Sicherungsmittel, wie z.B. eine Grundschuld, eine Hypothek oder eine Grunddienstbarkeit, von Bedeutung sein.
Zum Tragen kommt das Immobilien- und Grundstücksrecht dann, wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten oder auch, wenn Sie diese übertragen möchten bzw. übertragen erhalten.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Andreas Kirchberg