Testamentsvollstreckung
Durch die Einsetzung des Testamentsvollstreckers nimmt der Erblasser über seinen Tod hinaus Einfluss auf sein Erbe. Er kann im Einzelnen bestimmen und sicherstellen, dass der Nachlass nach seinem Tod entsprechend seinem Willen und ohne Streit unter den Miterben friedlich geregelt und auseinandergesetzt wird.
Herr Rechtsanwalt Andreas Kirchberg ist zertifizierter Testa-mentsvollstrecker und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT e.V.)
Weitere Informationen finden Sie unter www.agt-ev.de